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Paragraf 175

Der 1871 durch den Norddeut­schen Bund einge­führte Paragraf 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. 1935 wurde er durch die Natio­nal­so­zia­listen erheblich verschärft. Die Bundes­re­publik Deutschland (BRD) übernahm das Gesetz zunächst in unver­än­derter Fassung und entschärfte es 1969. Endgültig abgeschafft wurde der Paragraf 175 erst 1994. Bis dahin wurden in der BRD rund 50.000 Männer wegen gleich­ge­schlecht­licher ‚Unzucht‘ verur­teilt. Neben den indivi­du­ellen recht­lichen Folgen verur­sachte der Paragraf ein tiefgrei­fendes gesell­schaft­liches Stigma. So wurden schwule Männer umgangs­sprachlich auch ‚175er‘ genannt.

2017 erkannte die BRD das geschehene Unrecht an, hob die meisten Urteile nach Paragraf 175 auf und ermög­lichte finan­zielle Entschä­di­gungs­leis­tungen für ehemals Verur­teilte.

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