Paragraf 175
Der 1871 durch den Norddeutschen Bund eingeführte Paragraf 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. 1935 wurde er durch die Nationalsozialisten erheblich verschärft. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) übernahm das Gesetz zunächst in unveränderter Fassung und entschärfte es 1969. Endgültig abgeschafft wurde der Paragraf 175 erst 1994. Bis dahin wurden in der BRD rund 50.000 Männer wegen gleichgeschlechtlicher ‚Unzucht‘ verurteilt. Neben den individuellen rechtlichen Folgen verursachte der Paragraf ein tiefgreifendes gesellschaftliches Stigma. So wurden schwule Männer umgangssprachlich auch ‚175er‘ genannt.
2017 erkannte die BRD das geschehene Unrecht an, hob die meisten Urteile nach Paragraf 175 auf und ermöglichte finanzielle Entschädigungsleistungen für ehemals Verurteilte.