A B C D E F G H I L M N O P Q R S T V W Z

Dritte Option

Der Begriff ‚Dritte Option‘ meint den dritten positiven Geschlechts­eintrag ‚divers‘, welchen es seit 2018 neben ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ gibt. Er wurde von einer inter­ge­schlecht­lichen Person im Rahmen der ‚Kampagne Dritte Option‘ vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt erstritten. Die Person konnte sich weder mit den damals verfüg­baren positiven Einträgen ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ noch mit einem offenen Geschlechts­eintrag identi­fi­zieren. Aufgrund der erfolg­reichen Verfas­sungs­be­schwerde musste der Bundes­ge­setz­geber einen dritten positiven Geschlechts­eintrag ermög­lichen. Dieser kann jedoch noch nicht selbst­be­stimmt gewählt werden. Die antrag­stel­lenden Personen müssen vielmehr ein medizi­ni­sches Attest vorlegen, welches eine Variante der Geschlechts­ent­wicklung bestätigt.

Skip to content