Dritte Option
Der Begriff ‚Dritte Option‘ meint den dritten positiven Geschlechtseintrag ‚divers‘, welchen es seit 2018 neben ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ gibt. Er wurde von einer intergeschlechtlichen Person im Rahmen der ‚Kampagne Dritte Option‘ vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten. Die Person konnte sich weder mit den damals verfügbaren positiven Einträgen ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ noch mit einem offenen Geschlechtseintrag identifizieren. Aufgrund der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde musste der Bundesgesetzgeber einen dritten positiven Geschlechtseintrag ermöglichen. Dieser kann jedoch noch nicht selbstbestimmt gewählt werden. Die antragstellenden Personen müssen vielmehr ein medizinisches Attest vorlegen, welches eine Variante der Geschlechtsentwicklung bestätigt.