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Ehe für alle

Seit 2017 können auch gleich­ge­schlecht­liche Paare in Deutschland die standes­amt­liche Ehe schließen. Vorher war die Ehe nur für hetero­se­xuelle Paare möglich. Die Öffnung der Ehe wird umgangs­sprachlich als ‚Ehe für alle‘ bezeichnet. Zuvor hatten gleich­ge­schlecht­liche Paare seit 2001 die Möglichkeit einer einge­tra­genen Lebens­part­ner­schaft, welche jedoch nicht die gleiche recht­liche Stellung wie eine Ehe hatte. Seit der Öffnung der Ehe können einge­tragene Lebens­part­ner­schaften nicht mehr einge­gangen werden. Bereits geschlossene Lebens­part­ner­schaften bleiben jedoch bestehen und können in eine Ehe umgewandelt werden.

Hinweis:

Innerhalb der aktuellen Legis­la­tur­pe­riode ist die Einführung von gesetz­lichen ‚Verant­wor­tungs­ge­mein­schaften‘ geplant, um Bezie­hungen auch jenseits der Ehe rechtlich abzusi­chern. Zur Druck­legung liegt ein Eckpunk­te­papier des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums vor.

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