Forde­rungen für Trans*Beratungsstrukturen

Für die nieder­säch­sische Landtagswahl 2022 hat die Landes­fach­stelle Trans* Bedarfe der Trans*Beratungen im Land erhoben und konkrete Forde­rungen an die neue Landes­re­gierung formu­liert. Hierfür wurden Anfang des Jahres alle öffent­lichen Beratungs­an­gebote in Nieder­sachsen zu ihrer derzei­tigen Situation und Arbeit befragt. Die Trans*Beratung ist ein vielseitig aufge­stelltes Angebot zur Selbst­be­stim­mungs­för­derung, dessen Struktur und Förderung im Flächenland Nieder­sachsen weiterhin unter­ent­wi­ckelt ist. Vor allem in Hinblick auf das kommende Selbst­be­stim­mungs­gesetz vonseiten der Bundes­re­gierung kann dieser nicht gedeckte Bedarf zu einer weiteren Überlastung des bereits ausge­reizten Angebots führen.

Ausgangslage

Derzeit gibt es in Nieder­sachsen zehn Beratungs­an­gebote an zwölf Stand­orten (Wenn du ein Beratungs­an­gebot suchst, findest du hier eine Liste). Davon sind die meisten Angebote auf einen Standort beschränkt, wobei manche von ihnen ein sehr großes Einzugs­gebiet, teils bis in benach­barte Bundes­länder, haben. Ein großer Anteil der Beratungen wird ehren­amtlich angeboten. Nicht einmal die Hälfte der Berater*innen werden für ihre Arbeit entlohnt. Dabei sind alle von ihnen mindestens durch eine Zerti­fi­zierung des Waldschlöss­chens oder der dgti, meistens aber noch höher ausge­bildet. Diese Aus- und Weiter­bildung geschieht oft privat und ohne weitere Förderung. So beraten teils hochqua­li­fi­zierte Personen ehren­amtlich neben ihrer Haupt­tä­tigkeit. Durch die jährlich steigende Nachfrage, lässt sich bei den derzeit bestehenden Angeboten eine Auslastung von über 150% feststellen. Derzeit sind im Land Nieder­sachsen rund 3,5 Vollzeit­stellen für diese Beratung zuständig, von denen etwa 1,5 Stellen Peer-Beratung anbietet. Insgesamt bräuchte das Land Nieder­sachsen rund acht Vollzeit­stellen, um den Bedarf adäquat zu decken.

 

Neben der Auslastung ist auch die wohnortnahe Versorgung ein zentrales Thema. So haben bei weitem nicht alle Menschen in Nieder­sachsen einen wohnorts­nahem Zugang zu Trans*Beratungsangeboten. Zwar gibt es gerade nach den Lockdowns 2020 vermehrt auch digitale Beratungs­an­gebote, diese können aber die Beratung vor Ort auf keinen Fall ersetzen. Dies betrifft besonders ländliche Regionen, die im Flächenland Nieder­sachsen stark unter­ver­sorgt sind. Entspre­chend müssen entweder neue Angebote geschaffen werden oder bereits bestehende Angeboten muss die Möglichkeit zur mobilen Beratung gegeben werden. Trans*Beratungsangebote müssen vor allem von Kommunen und Regionen anerkannt und gefördert werden. Eine solche Anerkennung muss auch durch die Landes­po­litik forciert werden. Die hohe Nachfrage zeigt, dass es sich um ein nötiges Angebot handelt, auf das sich eine vulnerable Gruppe verlassen muss. Eine solche Zuver­läs­sigkeit und Bestän­digkeit sind nur bei auskömm­licher Förderung möglich.

Daraus ergeben sich folgende Forde­rungen:

  • Gute Trans*Beratung muss quali­fi­ziert, niedrig­schwellig, Peer-to-Peer und in Präsenz statt­finden können.
  • Es muss möglich sein, sowohl ortsge­bundene als auch aufsu­chende Beratung anzubieten, um Wohnortnähe zu gewähr­leisten.
  • Wenn der Bund voraus­sichtlich 2023 das Selbst­be­stim­mungs­gesetz verab­schiedet, müssen Beratungs­struk­turen existieren, da zu erwarten ist, dass die Bedarfe weiter steigen.
  • Für die Finan­zierung von Stellen muss mehr Geld vom Land zur Verfügung gestellt werden. Auch Kommunen und Regionen müssen sich hier in der Pflicht fühlen, Förderung bereit­zu­stellen.
  • Aus- und Weiter­bildung müssen sowohl für haupt­amt­liche als auch für Ehren­amt­liche gefördert werden.
  • Die Landes­fach­stelle Trans* setzt sich für die Stärkung der Peer-Beratung im Sinne des Empowerments ein.

Das QNN hat eine entspre­chende Summe zur Förderung der Trans*Beratung bei der neuen Landes­re­gierung gefordert.

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