Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und seine erweiterte Geschlechterperspektive
Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) ist bereits im Juni 2021 in Kraft getreten. Es bewirkt umfassende Änderungen im Achten Buch Sozialgesetz, dem ehemaligen Kinder- und Jugendhilfegesetz, u.a. eine stärkere Perspektive auf Selbstbestimmung, Teilhabegerechtigkeit und Inklusion. Das sind gute Neuigkeiten auch für queere Jugendliche, denn während im alten Gesetzestext noch von „Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen“ die Rede war, geht es nun um die „unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen (…)“. Dadurch sind transident, nichtbinär und intergeschlechtlich Rechtsbegriffe geworden, denn sie sind zum ersten Mal in einem Gesetzestext aufgetaucht.
Einen guten Überblick über diese und weitere Neuerungen im Gesetz bietet die neue Handreichung „Fakten zur Intergeschlechtlichkeit #6: Inklusiv und differenziert: Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und seine erweiterte Geschlechterperspektive“, welches von Intergeschlechtliche Menschen e.V. im Rahmen des Kompetenznetzwerkes „Selbst.verständlich Vielfalt“ veröffentlicht wurde.