Forderungen für Trans*Beratungsstrukturen
Für die niedersächsische Landtagswahl 2022 hat die Landesfachstelle Trans* Bedarfe der Trans*Beratungen im Land erhoben und konkrete Forderungen an die neue Landesregierung formuliert. Hierfür wurden Anfang des Jahres alle öffentlichen Beratungsangebote in Niedersachsen zu ihrer derzeitigen Situation und Arbeit befragt. Die Trans*Beratung ist ein vielseitig aufgestelltes Angebot zur Selbstbestimmungsförderung, dessen Struktur und Förderung im Flächenland Niedersachsen weiterhin unterentwickelt ist. Vor allem in Hinblick auf das kommende Selbstbestimmungsgesetz vonseiten der Bundesregierung kann dieser nicht gedeckte Bedarf zu einer weiteren Überlastung des bereits ausgereizten Angebots führen.
Ausgangslage
Derzeit gibt es in Niedersachsen zehn Beratungsangebote an zwölf Standorten (Wenn du ein Beratungsangebot suchst, findest du hier eine Liste). Davon sind die meisten Angebote auf einen Standort beschränkt, wobei manche von ihnen ein sehr großes Einzugsgebiet, teils bis in benachbarte Bundesländer, haben. Ein großer Anteil der Beratungen wird ehrenamtlich angeboten. Nicht einmal die Hälfte der Berater*innen werden für ihre Arbeit entlohnt. Dabei sind alle von ihnen mindestens durch eine Zertifizierung des Waldschlösschens oder der dgti, meistens aber noch höher ausgebildet. Diese Aus- und Weiterbildung geschieht oft privat und ohne weitere Förderung. So beraten teils hochqualifizierte Personen ehrenamtlich neben ihrer Haupttätigkeit. Durch die jährlich steigende Nachfrage, lässt sich bei den derzeit bestehenden Angeboten eine Auslastung von über 150% feststellen. Derzeit sind im Land Niedersachsen rund 3,5 Vollzeitstellen für diese Beratung zuständig, von denen etwa 1,5 Stellen Peer-Beratung anbietet. Insgesamt bräuchte das Land Niedersachsen rund acht Vollzeitstellen, um den Bedarf adäquat zu decken.
Neben der Auslastung ist auch die wohnortnahe Versorgung ein zentrales Thema. So haben bei weitem nicht alle Menschen in Niedersachsen einen wohnortsnahem Zugang zu Trans*Beratungsangeboten. Zwar gibt es gerade nach den Lockdowns 2020 vermehrt auch digitale Beratungsangebote, diese können aber die Beratung vor Ort auf keinen Fall ersetzen. Dies betrifft besonders ländliche Regionen, die im Flächenland Niedersachsen stark unterversorgt sind. Entsprechend müssen entweder neue Angebote geschaffen werden oder bereits bestehende Angeboten muss die Möglichkeit zur mobilen Beratung gegeben werden. Trans*Beratungsangebote müssen vor allem von Kommunen und Regionen anerkannt und gefördert werden. Eine solche Anerkennung muss auch durch die Landespolitik forciert werden. Die hohe Nachfrage zeigt, dass es sich um ein nötiges Angebot handelt, auf das sich eine vulnerable Gruppe verlassen muss. Eine solche Zuverlässigkeit und Beständigkeit sind nur bei auskömmlicher Förderung möglich.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
- Gute Trans*Beratung muss qualifiziert, niedrigschwellig, Peer-to-Peer und in Präsenz stattfinden können.
- Es muss möglich sein, sowohl ortsgebundene als auch aufsuchende Beratung anzubieten, um Wohnortnähe zu gewährleisten.
- Wenn der Bund voraussichtlich 2023 das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, müssen Beratungsstrukturen existieren, da zu erwarten ist, dass die Bedarfe weiter steigen.
- Für die Finanzierung von Stellen muss mehr Geld vom Land zur Verfügung gestellt werden. Auch Kommunen und Regionen müssen sich hier in der Pflicht fühlen, Förderung bereitzustellen.
- Aus- und Weiterbildung müssen sowohl für hauptamtliche als auch für Ehrenamtliche gefördert werden.
- Die Landesfachstelle Trans* setzt sich für die Stärkung der Peer-Beratung im Sinne des Empowerments ein.
Das QNN hat eine entsprechende Summe zur Förderung der Trans*Beratung bei der neuen Landesregierung gefordert.