Stellungnahme zum weiteren Gesetzgebungsverfahren eines „Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“
Noch immer werden an nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlich geborenen Kindern genitalverändernde Operationen durchgeführt obwohl diese Operationen fast immer aufschiebbar sind und nur der Anpassung an ein weibliches oder männliches Normgeschlecht dienen. Das gesetzliche Verbot dieser menschenrechtsverletzenden und grausamen Praxis ist eine zentrale Forderung des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. Am 17.12.2020 soll es zur ersten Lesung eines „Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ kommen. Es wird nun darum gehen Nachbesserungen und deutliche Regelungen im gesetzgeberischen Prozess zu erreichen. Die gemeinsame Stellungnahme von Intersexuelle Menschen e.V., Bundesverband, Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V., Selbsthilfegruppe XY-Frauen und Selbsthilfegruppe Intersexuelle Menschen ist hier zu finden und darf gerne geteilt, bzw. weitergeleitet werden: Stellungnahme zum weiteren Gesetzgebungsverfahren