Antidiskriminierungsstelle stellt fest: Diskriminierung von intergeschlechtlichen Menschen am Arbeitsplatz ist erschreckend hoch!
Am 12.11.2020 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Rahmen ihres Fachtages “Männlich, weiblich, divers – Neue Perspektiven geschlechtlicher Vielfalt in der Arbeitswelt“ zwei Gutachten und die Ergebnisse einer Befragung vorgestellt. Mit teils erschreckenden Ergebnissen:
Laut der zielgruppenspezifischen Untersuchung „Inter* im Office?!“ des Kölner Instituts für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung erleben die Befragten Diskriminierung am Arbeitsplatz, sowie ein ihnen gegenüber schlechtes Arbeitsklima: Es gibt keine geeigneten Sanitärräume, keine geschlechtergerechte Sprache, Ignoranz in der persönlichen Anrede und oftmals wenig Unterstützung von Arbeitgeber*innen.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf wurde im Gutachten “Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes” von der Uni München und der Uni Bochum festgestellt. Vorschriften die an das Geschlecht anknüpfen, müssen dringend angepasst werden, z.B. die Einrichtung geeigneter Sanitär- und Umkleideräume, sowie bei dienstrechtlichen Bekleidungsvorschriften. Auf der anderen Seite gibt es schon viele gesetzliche Regelungen die intergeschlechtliche Personen vor Diskriminierung schützen, doch sind sie oft nicht bekannt oder werden ungenügend umgesetzt.
In dem Gutachten „Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf. Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber*innen“ steht die geschlechter-diversitätsinklusive Betriebskultur im Vordergrund. Wie diese aussehen und erreicht werden kann, dazu gibt das Gutachten konkrete und praxisnahe Empfehlungen.
Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, erklärte: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum positiven Geschlechtseintrag und die Umsetzung dieser Vorgaben im neugefassten Personenstandsgesetz haben weitreichende Konsequenzen für die Arbeitgeber und die Rechtsordnung insgesamt. (…) Intergeschlechtliche und geschlechtsdiverse Menschen berichten vielfach von Diskriminierungen. Ihre Bedürfnisse und Vorschläge müssen gehört werden. Wir wissen, dass viele Unternehmen Beschäftigten mit dem Personenstand ‘divers’ ein diskriminierungssensibles Arbeiten ermöglichen wollen. Wichtig sind hier klar kommunizierte Maßnahmen für ein diskriminierungsfreies Umfeld.“