Hoffnung für die intergeschlechtlichen Menschen im Koalitionsvertrag 2018 (Bund)
Das vorgelegte Koalitionspapier 2018 von CDU/SPD auf Bundesebene weckt nicht nur die Hoffnungen auf eine gesetzliche Regelung der kosmetischen Operationen an den Genitalien intergeschlechtlicher Kinder. Aus der Selbstvertretung von Intersexuelle Menschen e.V. und Intersexuelle Menschen LV Niedersachsen e.V. kommen erste positive Reaktionen.
Hierzu IMeV/ IM LV NDS eV:
Ein politisches Ziel der geschlechtlichen Vielfalt hier zu benennen wird ausdrücklich begrüßt und ist die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Schaffung eines Positiveintrages im Geburtenbuch für intergeschlechtlich geborene Menschen und die Reform des § 22.3 PSTG. Die Anerkennung und der Schutz für Menschen, die mit einem intergeschlechtlichen Körper geboren wurden ist nun benannt. Der Schutz vor medizinischen Maßnahmen, die aufschiebbar und irreversibel sind, stellen die Hauptforderung aller Inter*Selbstvertretungen dar. Die Entfernungen hormonproduzierender Organe ohne tatsächliche Erkrankung und die damit verbundene Besiegelung der Unfruchtbarkeit im Lebensverlauf muss hier mit gedacht werden.
Auch die Forderung, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu verankern wird den Schutz aller Kinder, unabhängig der Geschlechtlichkeit verbessern und stärken.
Der Schutz aller Familien wird begrüßt und die Zusage, dass die Kinder — und Jugendhilfe weiterentwickelt wird ist mit den Forderungen für das Anerkenntnis der Vielfältigkeit von Körpern, Geschlechtlichkeiten und Geschlechteridentitäten ein wertvolles Ziel. Dazu sind die nachfolgenden Ausführungen zielgerichtet und werden begrüßt.
Die Stärkung der Arbeit der Kinderkommission des deutschen Bundestages halten wir im Hinblick auf die Signale die zum Schutze auch von intergeschlechtlichen Kindern ausgehen für notwendig.
Hierzu IMeV/ IM LV NDS eV:
Auch die vorstehend genannten Ziele des Koalitionsvertrages decken sich mit den Forderungen intersexueller Menschen und Ihrer Angehörigen. Die Herausforderungen sind für die Familien vielfältig und Eltern brauchen Unterstützung. Diese neuen Netze bedürfen der Unterstützung und der fachlichen und rechtlichen Begleitung.
Die Gewalt, die LSBTI* — Kindern und Jugendlichen und insbesondere Inter*Kinder in Medizin, Schule und in ihrem sozialen Umfeld erleben sind vielfältig und werden kaum wahrgenommen, obwohl diese Menschenrechtsverletzungen längst bekannt sind. Die spezielle sexualisierte Gewalt die intergeschlechtliche Kinder erleiden erfüllt den Tatbestand der unmenschlichen Behandlung.
Hierzu IMeV/ IM LV NDS eV:
Bereits 2012 hat der Deutsche Ethikrat die spezielle Entschädigung für intersexuelle Menschen, die zu Opfern in der Medizin geworden sind dies so gefordert. Der Zugang zu einer Entschädigung macht aus der Sicht die Taten nicht ungeschehen, diese leben weiter mit den traumatischen Erlebnissen und den irreversiblen Schäden, die an ihnen vollzogen wurden. Es bleibt auch hier zu hoffen, dass eine befriedigende Lösung nun zeitnah zustande kommt.
Wir erwarten, dass den Worten die Umsetzung folgt und verbinden dies mit der Hoffnung auf eine Verbesserung der Lebensrealität von intergeschlechtlichen Menschen im Lebensverlauf.
Kontakt: Lucie G. Veith, Intersexuelle Menschen Landesverband Niedersachsen e.V.