Hoffnung für die inter­ge­schlecht­lichen Menschen im Koali­ti­ons­vertrag 2018 (Bund)

Das vorge­legte Koali­ti­ons­papier 2018 von CDU/SPD auf Bundes­ebene weckt nicht nur die Hoffnungen auf eine gesetz­liche Regelung der kosme­ti­schen Opera­tionen an den Genitalien inter­ge­schlecht­licher Kinder. Aus der Selbst­ver­tretung von Inter­se­xuelle Menschen e.V. und Inter­se­xuelle Menschen LV Nieder­sachsen e.V. kommen erste positive Reaktionen.

Hierzu IMeV/ IM LV NDS eV:

Ein politi­sches Ziel der geschlecht­lichen Vielfalt hier zu benennen wird ausdrücklich begrüßt und ist die Grund­vor­aus­setzung für die Umsetzung der Vorgaben des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes bezüglich der Schaffung eines Positiv­ein­trages im Gebur­tenbuch für inter­ge­schlechtlich geborene Menschen und die Reform des § 22.3 PSTG. Die Anerkennung und der Schutz für Menschen, die mit einem inter­ge­schlecht­lichen Körper geboren wurden ist nun benannt. Der Schutz vor medizi­ni­schen Maßnahmen, die aufschiebbar und irrever­sibel sind, stellen die Haupt­for­derung aller Inter*Selbstvertretungen dar. Die Entfer­nungen hormon­pro­du­zie­render Organe ohne tatsäch­liche Erkrankung und die damit verbundene Besie­gelung der Unfrucht­barkeit im Lebens­verlauf muss hier mit gedacht werden.

Auch die Forderung, die Kinder­rechte ins Grund­gesetz zu verankern wird den Schutz aller Kinder, unabhängig der Geschlecht­lichkeit verbessern und stärken.

Der Schutz aller Familien wird begrüßt und die Zusage, dass die Kinder — und Jugend­hilfe weiter­ent­wi­ckelt wird ist mit den Forde­rungen für das Anerkenntnis der Vielfäl­tigkeit von Körpern, Geschlecht­lich­keiten und Geschlech­ter­iden­ti­täten ein wertvolles Ziel. Dazu sind die nachfol­genden Ausfüh­rungen zielge­richtet und werden begrüßt.

Die Stärkung der Arbeit der Kinder­kom­mission des deutschen Bundes­tages halten wir im Hinblick auf die Signale die zum Schutze auch von inter­ge­schlecht­lichen Kindern ausgehen für notwendig.

Hierzu IMeV/ IM LV NDS eV:

Auch die vorstehend genannten Ziele des Koali­ti­ons­ver­trages decken sich mit den Forde­rungen inter­se­xu­eller Menschen und Ihrer Angehö­rigen. Die Heraus­for­de­rungen sind für die Familien vielfältig und Eltern brauchen Unter­stützung. Diese neuen Netze bedürfen der Unter­stützung und der fachlichen und recht­lichen Begleitung.

Die Gewalt, die LSBTI* — Kindern und Jugend­lichen und insbe­sondere Inter*Kinder in Medizin, Schule und in ihrem sozialen Umfeld erleben sind vielfältig und werden kaum wahrge­nommen, obwohl diese Menschen­rechts­ver­let­zungen längst bekannt sind. Die spezielle sexua­li­sierte Gewalt die inter­ge­schlecht­liche Kinder erleiden erfüllt den Tatbe­stand der unmensch­lichen Behandlung.

Hierzu IMeV/ IM LV NDS eV:

Bereits 2012 hat der Deutsche Ethikrat die spezielle Entschä­digung für inter­se­xuelle Menschen, die zu Opfern in der Medizin geworden sind dies so gefordert. Der Zugang zu einer Entschä­digung macht aus der Sicht die Taten nicht ungeschehen, diese leben weiter mit den trauma­ti­schen Erleb­nissen und den irrever­siblen Schäden, die an ihnen vollzogen wurden. Es bleibt auch hier zu hoffen, dass eine befrie­di­gende Lösung nun zeitnah zustande kommt.

Wir erwarten, dass den Worten die Umsetzung folgt und verbinden dies mit der Hoffnung auf eine Verbes­serung der Lebens­rea­lität von inter­ge­schlecht­lichen Menschen im Lebens­verlauf.


Kontakt: Lucie G. Veith, Inter­se­xuelle Menschen Landes­verband Nieder­sachsen e.V.

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