Qualitätsstandards für die Trans*Beratung: Informationen für Ratsuchende
Die Landesfachstelle Trans* hat gemeinsam mit den Trans*Beratungen in Niedersachsen Qualitätsstandards für die psychosoziale Trans*Beratung herausgegeben. Aber was heißt das eigentlich? Und vor allem: Was heißt das für Menschen, die Trans*Beratung in Anspruch nehmen wollen oder schon in Anspruch genommen haben? Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen für Ratsuchende zusammengetragen, damit klar ist, worum es eigentlich geht.
Wichtig: Es wird von Trans*Beratung gesprochen. Trans* meint hier alle Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. Egal, ob sie dabei innerhalb der Binarität Mann-Frau verortet sind oder außerhalb, z.B. nicht-binär leben. Wir wissen, dass der Begriff der Vielfalt unserer Communities nicht ganz gerecht werden kann, nutzen ihn aber, weil er dieser Vielfalt am nächsten kommt und ihn die meisten Menschen kennen.
Was ist Trans*Beratung?
Trans*Beratung ist, wenn zu den ganz speziellen Anliegen und Fragen von trans* Personen und ihren Zu- und Angehörigen beraten wird. Dazu gehört vor allem alles zum Thema Geschlechtsangleichung/Transition – also z.B. wie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme, wie funktioniert eine Vornamensänderung — aber auch zu Coming Out, Diskriminierung und vielen anderen Bereichen. In der Trans*Beratung sind natürlich auch Menschen willkommen, die Unterstützung in ihrer Identitätsfindung suchen oder An- und Zugehörige von trans* Menschen. Alle sind mit ihren Anliegen willkommen.
Die Beratung folgt bestimmten Methoden und Rahmenbedingungen und auch Verpflichtungen. Sie funktioniert also etwas anders als die Beratung, die es z.B. von der Leitung einer Selbsthilfegruppe gibt. Außerdem ist Trans*Beratung speziell auf Trans*Themen fokussiert. Das heißt, dass Trans*Beratende nicht z.B. eigentlich Familienberatung machen, aber auch ein bisschen was zum Thema trans* wissen, sondern sie sind auf Trans*Themen spezialisiert.
In den meisten Fällen sind es auch trans* Personen, die die Trans*Beratung anbieten und durchführen (Peer-Beratung). Dadurch haben die Beratenden oft noch detaillierteres Wissen und können die Anliegen von Ratsuchenden anders nachvollziehen. Es gibt aber auch Beratungsangebote von cis Personen, also solchen, die nicht selbst trans* sind. Je nachdem, worum es in der Beratung geht und womit sich Menschen wohlfühlen, können beide Beratungsformen ihre Vorteile haben.
Für die Trans*Beratung sind keine Vornamens/Personenstandsänderung oder medizinische Angleichungsschritte nötig. Die Trans*Beratung ist auch, anders als z.B. die Begleittherapie, nicht mit medizinischen Maßnahmen verknüpft. Das heißt, sie bietet einen Raum, der oftmals offener ist als ein therapeutisches Setting. Sie kann aber helfen, gute Mediziner*innen und Therapeut*innen zu finden, die eine Transition begleiten.
Was sind Qualitätsstandards?
Qualitätsstandards sind dazu da, ein Mindestmaß an Qualität und übergreifende Kriterien für etwas festzuhalten. Das kann sich z.B. auf Ausstattung oder Dienstleistungen beziehen. In Bezug auf die Qualitätsstandards zur psychosozialen Trans*Beratung in Niedersachsen bedeutet das, dass festgelegt wird, wie Trans*Beratung ablaufen sollte. Es werden also Kriterien aufgelistet, an die sich die Beratenden halten sollen. Die Qualitätsstandards formulieren einen Mindeststandard, zeigen also auf, was auf jeden Fall eingehalten werden sollte. Es gibt auch einen erweiterten Standard, also Möglichkeiten, wie Trans*Beratungen ihre Beratung noch besser machen können. Der erweiterte Standard ist aber keine Pflicht.
Qualitätsstandards sind wichtig, um möglich zu machen, dass Menschen, die in die Beratung gehen, wissen, was sie erwarten können. Außerdem hilft es, zu erkennen, ob fachlich gute Trans*Beratung geleistet wurde. Die Qualitätsstandards sind auch wichtig, damit die Politik sieht, dass die Trans*Beratung eine gute Arbeit macht und, dass mit bestimmten Qualifikationen und Haltungen gearbeitet wird.
Wie funktionieren die Qualitätsstandards?
Diese Qualitätsstandards sind eine Selbstverpflichtung. Das heißt, es wird nicht überprüft, ob die Standards eingehalten werden, sondern die Beratungsangebote sagen selbst, dass es ihnen wichtig ist, sich an diese Standards zu halten. Das ist der erste Schritt, um ein gutes Beratungsangebot für Niedersachsen zu ermöglichen. Menschen, die Beratung suchen, können die Qualitätsstandards lesen, um zu wissen, was sie von einer Beratung erwarten können. Das kann auch helfen der Beratungsstelle Rückmeldung zu geben, was gut gelaufen ist und was nicht. So kann das Angebot ständig verbessert werden.
Im Moment gilt die allererste Version der Standards, die 2024 veröffentlicht wurde. Damit die Standards aktuell bleiben, werden sie regelmäßig überarbeitet. Die nächste Überarbeitung findet 2026 statt.
Was steht in den Qualitätsstandards?
Die Qualität der Trans*Beratung wird anhand von drei Aspekten festgehalten: Qualifikation, Rahmenbedingungen zur Beratung und Qualitätssicherung. Zusammengefasst sollen die Beratenden bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Beraten zu dürfen (Qualifikation), sicherstellen, dass ihr Angebot auf eine bestimmte Art und Weise zugänglich ist und durchgeführt wird (Rahmenbedingungen zur Beratung) und, dass ein ständiger Verbesserungsprozess angestrebt wird (Qualitätssicherung). Mit einem Blick in die Qualitätsstandards können Ratsuchende also wissen, was sie von der Beratung erwarten können und eventuell auch feststellen, woran es lag, wenn die Beratung mal nicht so zufriedenstellend war.
Mehr Infos und welche Beratungsstellen sich an die Qualitätsstandards halten, findest du bald hier.
Du hast noch Fragen oder Anmerkungen zu den Qualitätsstandards? Dann melde dich gerne mit einer Mail an trans@qnn.de