OP-Verbot

Das überfällige Gesetz zum Schutz von Kindern mit einer Variante der geschlecht­lichen Entwicklung ist nun im Bundes­ge­setz­blatt veröf­fent­licht und seit dem 22.5.2021 rechts­gültig. Eine Reihe von anderen Bestim­mungen wurden verändert. Nachzu­lesen ist das Gesetz im Bundes­ge­setz­blatt. 

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