Landtags­an­frage zu Trans* in Schule

Bild des niedersächsischen Landtags

Die grüne Landtags­fraktion hat in einer kleinen Anfrage die nieder­säch­sische Landes­re­gierung zur recht­lichen Situation von trans* Schüler*innen befragt. Vor dem Hinter­grund des diskri­mi­nie­renden Umgangs mit einem trans* Schüler an einer Bremer Schule, stellt sie die Frage, auf welche recht­lichen Grund­lagen sich trans* Schüler*innen in Nieder­sachsen verlassen können.

 

Auch laut SCHLAU Nieder­sachsen rückt das Thema trans* immer stärker in den Fokus des Schul­per­sonals. Dieses ist oftmals aufgrund der fehlenden recht­lichen Klarheit im Umgang mit trans* Schüler*innen beispiels­weise in Umkleiden, bei Klassen­fahrten oder der Zeugnis­er­stellung verun­si­chert.

 

Das Kultus­mi­nis­terium antwortet auf die Anfrage mit dem Verweis auf Univer­si­täten als Ausbil­dungsorte und Schulen als Orte der Persön­lich­keits­ent­faltung. In Master­stu­di­en­gängen des Lehramts seien Inhalte, die dem Thema geschlecht­licher Vielfalt gerecht werden innerhalb der zu erwer­benden Kompe­tenzen abgedeckt. Wie das konkret aussieht, lässt sich aufgrund der Freiheit von Forschung und Lehre jedoch nicht spezi­fi­zieren. Der positiven Persön­lich­keits­ent­wicklung von Kindern und Jugend­lichen sei an Schulen durch umfas­sende Beratungs­an­gebote Rechnung getragen.  Fortbil­dungs­mög­lich­keiten für Lehrkräfte zu den Themen Geschlech­ter­sen­si­bi­lität und sexuelle Vielfalt würden derzeit vom nieder­säch­si­schen Landes­in­stitut für schulische Quali­täts­ent­wicklung (NLQ) vorbe­reitet.

 

Abschließend betont das Kultus­mi­nis­terium die Wichtigkeit der Schule die Persön­lich­keits­ent­faltung und Sensi­bi­li­sierung auch in Bezug auf die Aspekte geschlecht­licher und sexueller Vielfalt zu gewähr­leisten.

 

Dieser Aspekt (festge­halten in § 2 Abs. 1 NSchG) ist neben dem Verweis auf schul­psy­cho­lo­gische Beratung als Aufgabe der Schul­be­hörde (§ 120 NSchG) die einzige konkret genannte Rechts­si­cherheit, auf die das Minis­terium verweist. Recht­liche Regelungen, um die derzeitige Situation von trans* Schüler*innen in Nieder­sachsen zu verbessern, sind nach Angaben des Minis­te­riums nicht geplant.

 

Die Antwort auf die Anfrage als offizielle Druck­sache findet sich hier.

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