Impfnachweis mit Ergän­zungs­ausweis

Auch in Nieder­sachsen können Impf- und Genese­nen­nach­weise sowie Testergeb­nisse nun auch mit dem dgti Ergän­zungs­ausweis bestätigt werden. Das Land Nieder­sachsen weist auf der Seite zu Antworten und häufig gestellte Fragen zu Corona­tes­tungen explizit darauf hin. Hier heisst es:

 

Was ist bei der Überprüfung von Test‑, Impf- oder Genese­nen­nach­weisen bei transi­denten Menschen zu beachten?
Bei trans* Personen kann es vorkommen, dass die Test‑, Impf- oder Genese­nen­nach­weise nicht mit den Angaben in den amtlichen Ausweis­do­ku­menten überein­stimmen. Transi­dente Personen, die sich in der Übergangszeit bis zur perso­nen­stands­recht­lichen Anerkennung ihres geänderten Geschlechts­ein­trags befinden, können einen Ergän­zungs­ausweis der Deutschen Gesell­schaft für Transi­den­tität und Inter­se­xua­lität e. V. (DGTI-Ergän­zungs­ausweis) bei sich tragen. Der Ergän­zungs­ausweis mit Angaben zu den selbst­ge­wählten perso­nen­be­zo­genen Daten kann bei der Überprüfung der Nachweise ergänzend zum Perso­nal­ausweis vorgelegt werden.
Weiter Infor­ma­tionen zum Ergän­zungs­ausweis finden Sie hier:https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e‑v/”

 

Im Falle von Unsicher­heiten kann hiermit auf die offizielle Seite des Landes Nieder­sachsens verwiesen werden.

 

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