Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung: Nachbesserungen für mehr Kinderschutz dringend erforderlich
Am 13. Januar 2021 diskutierten acht Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Durch das Gesetz sollen die Rechte von intergeschlechtlichen Kindern gestärkt werden. Behandlungen und Operationen, die eine Angleichung an ein weibliches oder männliches Normgeschlecht zur Folge haben können, sollen ohne ihre Einwilligung nur noch eingeschränkt möglich sein. Die Mehrheit der Sachverständigen war der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf generell zu begrüßen ist, aber erhebliches Verbesserungspotential aufweist: https://im-ev.de/pm_anhoerung_gesetz_varianten_geschlechtsentwicklung_20210121/
Schon im Dezember wurde eine Stellungnahme von Intersexuelle Menschen e.V. zum weiteren Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht: https://im-ev.de/pdf/2020–12-02-Stellungnahme-zum-weiteren-Gesetzgebungsverfahren.pdf