Das Kin­der- und Jugend­stär­kungs­ge­setz und sei­ne erwei­ter­te Geschlech­ter­per­spek­ti­ve

Das Gesetz zur Stär­kung von Kin­dern und Jugend­li­chen (KJSG) ist bereits im Juni 2021 in Kraft getre­ten. Es bewirkt umfas­sen­de Ände­run­gen im Ach­ten Buch Sozi­al­ge­setz, dem ehe­ma­li­gen Kin­der- und Jugend­hil­fe­ge­setz, u.a. eine stär­ke­re Per­spek­ti­ve auf Selbst­be­stim­mung, Teil­ha­be­ge­rech­tig­keit und Inklu­si­on. Das sind gute Neu­ig­kei­ten auch für que­e­re Jugend­li­che, denn wäh­rend im alten Geset­zes­text noch von „Gleich­be­rech­ti­gung von Jun­gen und Mäd­chen“ die Rede war, geht es nun um die „unter­schied­li­chen Lebens­la­gen von Mäd­chen, Jun­gen sowie tran­si­den­ten, nicht­bi­nä­ren und inter­ge­schlecht­li­chen jun­gen Men­schen (…)“. Dadurch sind tran­si­dent, nicht­bi­när und inter­ge­schlecht­lich Rechts­be­grif­fe gewor­den, denn sie sind zum ers­ten Mal in einem Geset­zes­text auf­ge­taucht.

Einen guten Über­blick über die­se und wei­te­re Neue­run­gen im Gesetz bie­tet die neue Hand­rei­chung „Fak­ten zur Inter­ge­schlecht­lich­keit #6: Inklu­siv und dif­fe­ren­ziert: Das Kin­der- und Jugend­stär­kungs­ge­setz und sei­ne erwei­ter­te Geschlech­ter­per­spek­ti­ve“, wel­ches von Inter­ge­schlecht­li­che Men­schen e.V. im Rah­men des Kom­pe­tenz­netz­wer­kes „Selbst.verständlich Viel­falt“ ver­öf­fent­licht wur­de.

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