Das Kinder- und Jugend­stär­kungs­gesetz und seine erwei­terte Geschlech­ter­per­spektive

Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugend­lichen (KJSG) ist bereits im Juni 2021 in Kraft getreten. Es bewirkt umfas­sende Änderungen im Achten Buch Sozial­gesetz, dem ehema­ligen Kinder- und Jugend­hil­fe­gesetz, u.a. eine stärkere Perspektive auf Selbst­be­stimmung, Teilha­be­ge­rech­tigkeit und Inklusion. Das sind gute Neuig­keiten auch für queere Jugend­liche, denn während im alten Geset­zestext noch von „Gleich­be­rech­tigung von Jungen und Mädchen“ die Rede war, geht es nun um die „unter­schied­lichen Lebens­lagen von Mädchen, Jungen sowie transi­denten, nicht­bi­nären und inter­ge­schlecht­lichen jungen Menschen (…)“. Dadurch sind transident, nicht­binär und inter­ge­schlechtlich Rechts­be­griffe geworden, denn sie sind zum ersten Mal in einem Geset­zestext aufge­taucht.

Einen guten Überblick über diese und weitere Neuerungen im Gesetz bietet die neue Handrei­chung „Fakten zur Inter­ge­schlecht­lichkeit #6: Inklusiv und diffe­ren­ziert: Das Kinder- und Jugend­stär­kungs­gesetz und seine erwei­terte Geschlech­ter­per­spektive“, welches von Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V. im Rahmen des Kompe­tenz­netz­werkes „Selbst.verständlich Vielfalt“ veröf­fent­licht wurde.

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