Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung

Am 25.03.2021 verab­schiedete der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­ent­wicklung. Durch das Gesetz sind Opera­tionen und Behand­lungen an inter­ge­schlechtlich geborenen Kindern verboten, wenn sie nur der Anglei­chung an ein weibliches oder männliches Normge­schlecht dienen sollen. Sofern ein weiterer Grund hinzu­kommt, können Opera­tionen durch ein gericht­liches Verfahren erlaubt werden. Das Gesetz wird grund­sätzlich begrüßt, doch bleiben einige Schwach­stellen.

Weitere Infor­ma­tionen enthält die Presse­mit­teilung von Inter­ge­schlecht­liche Menschen e.V.

 

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