Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Am 25.03.2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Durch das Gesetz sind Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlich geborenen Kindern verboten, wenn sie nur der Angleichung an ein weibliches oder männliches Normgeschlecht dienen sollen. Sofern ein weiterer Grund hinzukommt, können Operationen durch ein gerichtliches Verfahren erlaubt werden. Das Gesetz wird grundsätzlich begrüßt, doch bleiben einige Schwachstellen.
Weitere Informationen enthält die Pressemitteilung von Intergeschlechtliche Menschen e.V.