Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen zu Nicht-Binarität

Cover Abinäre Personen in der Beratung - zweite Auflage

Allge­meines Gleich­be­hand­lungs­gesetz

Perso­nen­stands­gesetz

Paragraph 45b des Perso­nen­stand­gesetz

Namens­än­de­rungs­gesetz

TSG (Trans­se­xu­el­len­gesetz)

Adamietz, Dr. Laura und Bager, Katharina: Regelungs- und Reform­bedarf für trans­ge­schlecht­liche Menschen. Begleit­ma­terial zur Inter­mi­nis­te­ri­ellen Arbeits­gruppe Inter- & Trans­se­xua­lität – Band 7, Berlin. 2016.

Bundes­mi­nis­terium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: Gutachten Geschlech­ter­vielfalt im Recht. Status quo und Entwicklung von Regelungs­mo­dellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlech­ter­vielfalt. 2017.

Bundes­ver­ei­nigung  Trans* (BVT*): Trans*Beratung: Zum Reform­bedarf der Beratung in Bezug auf trans. 2017.

Recht­liche Einschätzung zur Verwendung des gewählten Namens von trans*Studierenden an Hochschulen unabhängig von einer amtlichen Namens­än­derung

Kurzgut­ach­tenzum recht­lichen Spielraum der Hochschulen bei der Verwendung des gewählten Namens­inter-und trans­ge­schlecht­li­cher­Stu­die­ren­derim Vorfeld der amtlichen Namens­än­derung

Zum Schutz von trans* Personen vor Diskri­mi­nierung druch das AGG

Schat­ten­be­richt u.a. zum Thema inter* der Vereinten Nationen 2017

 

Beschluss des Bunde­ver­fas­sungs­ge­richtes zur Dritten Option vom 10. Oktober 2017.

Dritte Option — Zusam­men­fassung und Erläu­terung der Entscheidung vom Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts

Ghattas, Dan Christian: Inter­es­siert an der Dritten Option? Fragen und Antworten zur Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zum Dritten Geschlechts­eintrag vom 10.10.2017. 2018.

 

PM der Dritten Option zum Entschluss des Amtsge­richts Münster den Geschlechts­eintrag divers nur von der Geschlechts­iden­tität abhängig zu machen

 

Kritik am PStG §45 b von OII Germany und Inter­se­xuelle Menschen e.V.

Infor­ma­tionen zu Möglich­keiten und Grenzen des PStG §45b

Hinweis zum PStG § 45b des LSVD

Rechts­gut­achten zum Verständnis von „Varianten der Geschlechts­ent­wicklung“ in § 45b Perso­nen­stands­gesetz

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