Ob an der Nordseeküste oder im Harz: Lesben und Schwule leben überall in Niedersachsen – genauso wie trans*- oder und intergeschlechtliche Menschen. Zusammen bezeichnen sie sich selbst oft als LSBTI* oder „queer“. In den letzten 25 Jahren hat sich viel für die gesellschaftliche Anerkennung und die Rechte von LSBTI* getan. Trotzdem erfahren viele Menschen im Alltag immer auch noch Ablehnung. Dies führt oft zu fehlender Sichtbarkeit, was sich in der Rechtssituation und der fehlenden Berücksichtigung in den verschiedensten Kontexten niederschlägt. Das reicht von Themen der körperlichen und psychischen Gesundheit über Bildung, Arbeitswelt und (Wahl-)Familie bis zum Schutz vor Gewalt.
Die niedersächsischen Landesregierungen wollen insgesamt weitere Verbesserungen erreichen. Grundlage hierfür ist die von 2014 bis 2015 im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhobene Situation von LSBTI* in Niedersachsen und die daraus entwickelten Forderungen und Empfehlungen. 2016 wurden sie als Bericht veröffentlicht. Seit 2017 läuft die Umsetzung: die Förderung von Maßnahmen, die die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten berücksichtigen. Die Spannbreite der Maßnahmen reicht von Öffentlichkeitsarbeit über die Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten bis hin zu Forschungsprojekten.
Umgesetzt werden die Maßnahmen überwiegend mit dem Queeren Netzwerk Niedersachsen (QNN) als Koordinierungsstelle und „Kooperationspartner“ der Landesregierung und Bindeglied zu den Institutionen, lokalen Vereinen, Selbsthilfegruppen und Projekten. Auch die Kommunen waren 2017/18 zu mehr Engagement für die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten aufgefordert und konnten Finanzbedarfe hierfür kurzfristig aus Landesmitteln anfordern, ehe sie sie dann in ihren Haushaltsplanungen und -entscheidungen berücksichtigen würden.
Das QNN | Queeres Netzwerk Niedersachsen ist Erstempfänger*in für die Landesmittel im LSBTI*-Bereich, leitet die Fördermittel an die Projektträger*innen im Land weiter und übernimmt große Teile der Koordination der Kampagne. Dies geschieht einerseits durch die Weiterleitung der Landesmittel für die in die Kampagne aufgenommenen Projekte, welche zuvor von antragstellenden Institutionen, Vereine oder Hochschulen (in der Regel beim QNN) eingereicht wurden. Das QNN hat hierbei oft auch eine beratende Funktion oder spricht geeignete Träger*innen an, an der Kampagne mitzuwirken und ein Projekt zu entwickeln. Wenn es für eine wichtige, landesweite Maßnahme keine geeignete Trägerschaft gibt, kann das QNN selbst Träger*in werden.