Die Möglichkeiten zur ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedschaft regelt die Satzung, ergänzt wird sie durch die Mitgliederordnung für Vereine oder Institutionen ohne eigene Rechtsform, z.B. Stammtische, Selbsthilfegruppen.
Der Mitgliedsantrag muss zur stimmberechtigten Teilnahme an der Mitgliederversammlung (MV) 14 Tage vor der MV im QNN eingehen. Über die Aufnahme ins QNN entscheidet der QNN-Vorstand.
Gruppen ohne eigene Rechtsform benötigen statt der Dokumente von Vereinen oder anderen Institutionen die Unterschriften von insgesamt mindestens 7 Personen. Diese haben im laufenden Jahr an den Aktivitäten der Gruppe teilgenommen und bestätigen mit ihrer Unterschrift die Existenz bzw. das Fortbestehen.