Im Rahmen der QNN-Struk­tur­ent­wicklung übernimmt für das Förderjahr 2018 der geschäfts­füh­rende Vorstand die Antrags­ent­schei­dungen für Projekte mit einem Förder­bedarf ab 5.000 Euro. Hierdurch ist nun ein verbind­licher Rahmen für die Bearbei­tungs­zeiten der Anträge im QNN entstanden. Anträge auf Förderung aus Landes­mitteln im Rahmen der LSBTI*-Förderrichtlinie an das Förderjahr 2018 können grund­sätzlich ganzjährig an das QNN gestellt werden.

Anträge bis 5.000 Euro Förder­summe werden in der Regel entschieden bis zum Ende des Monats, der auf den Antrags­eingang folgt. Voraus­setzung hierfür ist die Klärung aller Rückfragen zu Vollstän­digkeit und Nachvoll­zieh­barkeit der Antrags­un­ter­lagen bis zum 10. des Monats.

Anträge über 5.000 Euro Förder­summe an das Förderjahr 2018 werden in der Regel bis zur Monats­mitte des übernächsten Monats nach Antrags­eingang auf der monat­lichen Sitzung des geschäfts­füh­renden Vorstands entschieden. Hier muss die formale Vorprüfung inkl. aller ggf. entste­henden Rückfragen bis zum 1o. des auf den Antrags­eingang folgenden Monats abgeschlossen sein.

Typische Zeitschiene:

  • Antrags­eingang bis zum Monatsende, z.B. September
  • formale Vorprüfung inkl. ggf. anfal­lender Rückfragen zu Vollstän­digkeit und nachvoll­zieh­barer Darstellung des Projekts bis zum 10. des nächsten Monats (z.B. Oktober) abgeschlossen?
    • Projekte bis 5.000 Euro Förder­summe sind bis zum Monatsende entschieden, z.B. Ende Oktober
    • Projekte über 5.000 Euro Förder­summe sind bis zur Monats­mitte des 2. Monats entschieden z.B. Mitte November
  • Der Versand von Koope­ra­ti­ons­vertrag (=Förder­zusage) erfolgt üblicher­weise in den nächsten Werktagen nach der Entscheidung, die maximale Bearbei­tungszeit im QNN liegt je nach Antrags­auf­kommen bei etwa einer Woche.
  • Start der Ausgaben i.d.R. frühestens Tag der Antrag­stellung
  • Ende der Ausgaben i.d.R. 31.12.2018

Der Gesamt­vor­stand wird im Rahmen seiner Vorstands­sitzung am 17. November 2018 über den vorläu­figen Förder- und Haushaltsplan 2019 entscheiden. Auch werden dann alle frist­ge­recht einge­gangen Anträge über sogenannte „Großpro­jekte“ entschieden, vorbe­haltlich des Parla­ments­be­schlusses über den Landes­haushalt 2019.

Hierunter fallen:

  • Alle Anträge über 20.000 € beantragter Förder­summe.
  • Alle Anträge von Projekten, in denen die sozial­ver­si­che­rungs­pflichtige Anstellung einer oder mehrerer Personen vorge­sehen ist.
  • Alle Anträge von Projekten, in denen die Vergabe von Arbeits­leis­tungen in Form von Honorar‑, Dienst­leis­tungs- oder Werkver­trägen an Einzel­per­sonen oder Firmen ab einer Gesamt­summe von 10.000 € vorge­sehen sind.

Die Fristen zur Antrag­stellung sind:

  1. Für Anträge an das Förderjahr 2019 sind die vollstän­digen Unter­lagen (Antrags­for­mular, Projekt­be­schreibung mit Zeitplan, ggf. Entwurf der mit dem Projekt verbun­denen Stellen­aus­schreibung, Finanzplan)
                 bis zum 30.  September 2018
    einzu­reichen.
  2. Für Anträge jener queeren Träger*, die bereits in 2017 oder 2018 für ein oder mehrere Projekte in dieser Größen­ordnung erfolg­reich Anträge ans QNN gestellt haben, können abwei­chend davon noch vollständige Antrags­un­ter­lagen noch
    bis zum 31. Oktober 2018
    einge­reicht werden. Voraus­setzung hierfür ist die Teilnahme an einer Antrags­be­ratung mit den QNN-Geschäfts­füh­renden zwischen dem 25.09. und 24.10.2018. Termine hierfür vergibt die QNN-Geschäfts­stelle ab dem 05.09.2018 unter Tel. 0511–54 61 80 05 (Sprech­zeiten) oder per Mail unter info@q‑nn.de

Frühester Projekt­beginn (=Beginn der Ausgaben) ist der 01.01.2019, falls das Land Nieder­sachsen für das Projekt eine Ausnahme vom Verbot des vorge­zo­genen Maßnah­me­be­ginns erteilt. Diese Ausnahme einholen kann im Rahmen der geltenden Förder­richt­linie ausschließlich das QNN, nicht die Träger*institution. Mit einer verbind­lichen Förder­zusage durch das QNN vorbe­haltlich des o.g. Ausnahme zum Maßnah­men­beginn und die Zusendung des entspre­chenden Koope­ra­ti­ons­ver­trags ist  im Lauf des Monats Dezember zu rechnen.


Alle weiteren Infor­ma­tionen und Termine sind unter “Förderung » Antrags­fristen und Laufzeiten” zusam­men­ge­fasst.

Das Save the Date für die nächste MV kommt hier:

  • Sonntag, 18. November 2018
  • Ort der MV ist Hannover
  • Uhrzeiten und Lokalität werden auf q‑nn.de veröf­fent­licht, sobald sie feststehen
Die Themen sind u.a.
  • Abschluss­be­richte Förderjahr 2017: Auftakt der Kampagne “Für sexuelle und geschlecht­liche Vielfalt* in Nieder­sachsen”
  • QNN-Struk­tur­ent­wicklung: vom 1‑Per­sonen-Ehrenamt zum QNN-Team; der neue QNN-Vorstand hat die Arbeit aufge­nommen; Entwick­lungen in den QNN-Netzwerken SFN, LiN und TiN sowie die Koope­ration mit IM LV Nieder­sachsen; Genera­tio­nen­wechel: Ausblick 2019+
  • Zwischen­stand Förderjahr 2018: Profes­sio­na­li­sierung, Modell­pro­jekte, Öffent­lich­keits­arbeit, Empowerment
  • Fortführung der Kampagne 2019+, Ausblick auf die Haushalts­pla­nungen des Landes
Wichtige Fristen:

Themen/TOPs für die Tages­ordnung oder Anträge an die MV senden Mitglieder bitte bis 10. Oktober an vorstand@q‑nn.de, die frist­ge­rechte Einladung mit der vorläu­figen Tages­ordnung erfolgt spätestens 4 Wochen vor der MV (also bis Sonntag, 21.10.2018).

Vereins­freie Gruppen und Gruppen innerhalb von Vereinen, die sich im Rahmen der MV selbst vertreten möchten, senden ihre ggf. noch ausste­henden Mitglieds­an­träge für das Jahr 2018 mit allen Unter­schriften bitte bis 03. November 2018 an info@q‑nn.de — vielen Dank.

01. – 02. September 2018

„Willkommen im Club“ Verbün­de­ten­schaft als und für LSBTIQ* — Vertie­fungs­workshop 1 (Alliiert sein)

Ort: Akademie Waldschlösschen | Teilnahme kostenlos für TN* aus Nds.

Anmeldung und Info: waldschloesschen.org

 

08. – 09. September 2018

„Dazuge­hören. Aber nicht um jeden Preis.“ Verbün­de­ten­schaft als und für LSBTIQ* — Vertie­fungs­workshop 2 (Alliiert sein)

Ort: Akademie Waldschlösschen | Teilnahme kostenlos für TN* aus Nds.

Anmeldung und Info: waldschloesschen.org

 

Do. 13.09.2018, 18 Uhr

Vortrag „3. Option…und nun?“ mit Lucie Veith

Ort: Pavillon Hannover, Raum 2

 

18. September 2018, 18.30 Uhr

Vortrag mit Laura Méritt „Body-Positivity“

Eine Veran­staltung von MOSAIK Gesundheit, in Koope­ration mit dem Check­point Queer.

Ort: Check­point Queer Lüneburg

 

22. September 2018, 14 Uhr

Vortrag mit Astrid Osterland „Älter werden in Gemein­schaft – eine Lebens­per­spektive für mich?“

Eine Veran­staltung von MOSAIK Gesundheit, in Koope­ration mit dem FMGZ Hannover.

Ort: FMGZ Hannover

 

23. September 2018, 11 Uhr

Vortrag mit Astrid Osterland „Älter werden in Gemein­schaft – eine Lebens­per­spektive für mich?“

Eine Veran­staltung von MOSAIK Gesundheit, in Koope­ration mit LIOS e.V.

Ort: VHS Osnabrück

 

Fr. 28.09.2018, 16.30–19.30 Uhr

Vortrag “Inter* — was ist das denn?” mit Lucie Veith

Ort: Onkel Emma, Braun­schweig

 

28. – 30. September 2018

Von warmen Brüdern, Jünglingen und Männer­helden: zur Global­ge­schichte der Homose­xua­li­täten

Ort: Akademie Waldschlösschen | 30€ TN*-Gebühr

Anmeldung und Info: waldschloesschen.org

Ihr habt in den Medien vielleicht etwas über die “3. Option” gelesen? Aber was hat es damit auf sich?

Oder wolltet Ihr schon immer mehr über Inter­ge­schlecht­lichkeit erfahren?

Dann haben wir hier zwei Veran­stal­tungs­hin­weise für euch:


Vortrag „3. Option…und nun?“ mit Lucie Veith

Donnerstag, 13. September 18:00 — 20:00

Pavillon | Lister Meile 4, 30161 Hannover

Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine wegwei­sende Entscheidung zur „3.Option“ veröf­fent­licht – und nun?

Mit seiner Entscheidung zu Gunsten einer inter­ge­schlecht­lichen Person aus Nieder­sachsen, die auf die Anerkennung und einen positiven Eintrag im Perso­nen­stand klagte, hat das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt im Oktober 2017 den gesell­schaft­lichen Blick auf Geschlecht verändert. Bis zum 31.12.2018 hat die Bundes­re­gierung nun Zeit eine gesetz­liche Regelung zu schaffen.
Welche Modelle gibt es? Wo stehen wir gerade? Was wird sich ändern? Bisher galt es als unnötig oder unerwünscht über Geschlecht zu reden. Der gesell­schaft­liche Diskurs ist aber notwendig!

Lucie Veith, Inter­ak­ti­vistin, hat 2017 eine nationale Auszeichnung der Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes für ihr Engagement gegen Diskri­mi­nierung erhalten und wird über das Urteil, das Verfahren und den Verfah­rens­stand infor­mieren und wünscht sich ins Gespräch zu kommen.

Alle Geschlechter sind willkommen!

Der Eintritt ist frei.

Die Veran­staltung wird durch­ge­führt in Koope­ration mit dem Queeren Netzwerk Nieder­sachsen und dem Verein Inter­se­xuelle Menschen e.V.


Vortrag “Inter* — was ist das denn?” mit Lucie Veith

Freitag, 28. September 16:30 — 19:30

Onkel Emma — das queere Zentrum Braun­schweig

Das „I“ in „LSBTI“ wird oft mitbe­nannt- manchmal „mitge­dacht“.

Aber: Was bedeutet es inter­se­xuell zu sein? Wie viele Inter­ge­schlecht­liche Menschen gibt es in Nieder­sachsen? Was ist anders bei inter­se­xu­ellen Menschen? Das „Geschlecht“, was ist das eigentlich? Und wie viele Geschlechter hat ein Mensch?

Wie kann ich das erklären? „Alles ganz einfach…!“ behauptet die Inter­ak­ti­vistin und Inter-expert_in Lucie Veith und räumt auf mit Vorur­teilen und gewährt einen Einblick in die inter­nor­mative Welt. Der Vortrag soll einen ersten Einblick in das Thema vermitteln und eventuell auch Anstoß bieten, ein paar der bestehenden Vorstel­lungen von “Geschlecht” zu überdenken.

Alle Geschlechter sind willkommen!

Der Eintritt ist frei.

Die Veran­staltung wird durch­ge­führt in Koope­ration mit dem Queeren Netzwerk Nieder­sachsen und dem Verein Inter­se­xuelle Menschen e.V.

 

Eine solida­rische LSBTIQ* Community…geht das? Aber ja!

Wir möchten Euch auf diesem Wege 2 Veran­stal­tungen an’s Herz legen.


„Willkommen im Club“ Verbün­de­ten­schaft als und für LSBTI* — Vertie­fungs­workshop 1 (Alliiert sein)

Sa, 01.09.2018  — So, 02.09.2018

“Warum sind so wenig (lesbische) Frauen bei unseren für alle offenen Abenden?”, “Wieso werfen uns inter­ge­schlecht­liche Menschen vor, wir würden sie nicht richtig vertreten, sie können doch Teil unseres Orga-Teams werden?” Diese und ähnliche Fragen stellen sich Verant­wort­liche in für queere Belange arbei­tenden Teams häufig. Sie bieten ein offenes Haus, eine parti­zi­pative Plattform oder die Möglichkeit an, eigene Veran­stal­tungen z.B. innerhalb von Kultur­tagen einzu­binden – und ernten manchmal Vorwürfe.

Dieses Vertie­fungs­se­minar richtet sich an Personen, die sich durch langjährige Arbeit in Initia­tiven etabliert haben oder sich ander­weitig als privi­le­giert wahrnehmen.
Wie können Privi­legien syner­ge­tisch genutzt werden. Wie funktio­niert der Ausbau vom schwul-lesbi­schen zum queeren Verein? Was sind die eigenen Möglich­keiten, die vielleicht noch ungenutzt und ungesehen bleiben?

Ein Workshop-Wochenende mit hohem Praxis­bezug.

Ort: Akademie Waldschlösschen, Reinhausen

Gebühr: Für Teilneh­mende aus Nieder­sachsen kostenfrei

Anmeldung: waldschlösschen.org


„Dazuge­hören. Aber nicht um jeden Preis.“ Verbün­de­ten­schaft als und für LSBTIQ* — Vertie­fungs­workshop 2 (Alliiert sein)

Sa, 08.09.2018  — So, 09.09.2018

Umgangs­kultur und Inter­es­sen­kon­flikte werden in Gruppen oft über mehrere Genera­tionen von Aktiven weiter­ge­tragen. Dies kann zu sehr verfes­tigten, aber unaus­ge­spro­chenen Macht­ver­hält­nissen innerhalb der Struk­turen führen. Aktiv und bewusst oder auch unbewusst und unbeab­sichtigt werden dabei Personen oder Gruppen von Menschen von der Betei­ligung ausge­schlossen. Diese erleben solche Situa­tionen oft als schmerzhaft und ziehen sich zurück.

In diesem Vertie­fungs­workshop sind alle Menschen einge­laden, die Schwie­rig­keiten haben, sich und ihren Inter­essen in LSBTIQ*Gruppen und ‑Initia­tiven Gehör zu verschaffen und dafür Verbündete suchen.

Welche Strategien und Taktiken haben funktio­niert, um Bewegung in einge­fahrene Systeme zu bringen? Wie funktio­niert die Verbün­de­ten­schaft zwischen mehreren “kleineren” oder “leiseren” Gruppen als Gegen­ge­wicht zu “lauten” oder “großen” Gruppen? Welche Formen von Achtsamkeit und Selbst­für­sorge sind erprobt und hilfreich, wenn es darum geht, die persön­lichen und gruppen­spe­zi­fi­schen Bedürf­nisse im queeren Kontext zu behaupten und berück­sichtigt zu sehen?

Ein Workshop-Wochenende mit hohem Praxis­bezug.

Ort: Akademie Waldschlösschen, Reinhausen

Gebühr: Für Teilneh­mende aus Nieder­sachsen kostenfrei

Anmeldung: waldschlösschen.org

 

Wie schätzen junge Lesben und Schwule, trans* oder inter­ge­schlecht­liche Jugend­liche ihre Situation ein? Was hilft ihnen, wo fehlt noch was und welche Rolle spielt die Jugend­arbeit?

Diesen Fragen ging der Landes­ju­gendring Nieder­sachsen mit einer Studie nach, die in Zusam­men­arbeit mit der Univer­sität Göttingen durch­ge­führt wurde. Möglich wurde die Studie durch die Kampagne „Für sexuelle und geschlecht­liche Vielfalt in Nieder­sachsen“, die das Nieder­säch­sische Sozial­mi­nis­terium zusammen mit dem Queeren Netzwerk Nieder­sachen durch­führt.

Die Ergeb­nisse werden am 03.09.2018 um 16.00 Uhr in Hannover (Freizeitheim Vahrenwald) vorge­stellt. Nach der Begrüßung durch Sozial­mi­nis­terin Dr. Reimann und der Vorstellung der Studi­en­ergeb­nisse werden auch Konse­quenzen für die Jugend­arbeit mit Menschen aus Politik, Forschung und Jugend­arbeit disku­tiert.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt unter www.ljr.de.

Weitere Infor­ma­tionen finden sich unter: www.ljr.de/termine/queerestudie.

Der Vorstand des Vereins Inter­se­xuelle Menschen e.V. begrüßt die Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts-entscheidung ausdrücklich. Der Beschluss beinhaltet, dass inter­ge­schlecht­liche Menschen einen Anspruch haben auf die gleiche positive Benennung im Gebur­tenbuch und in der Folge im Perso­nen­stand, wie Frauen und Männer und somit einen Anspruch haben auf eine eigene Geschlechts­iden­tität. Hier ist deutlich auf eine positive Betrachtung der körper­lichen Varianz inter­ge­schlecht­licher Menschen zu verweisen.

Inter­ge­schlecht­liche Menschen — Menschen mit Varia­tionen der Geschlechts­merkmale — sind in Deutschland immer noch wenig sichtbar, ihre Körper­lichkeit ist kaum akzep­tiert. Varia­tionen der Geschlechts­merkmale gelten in vielen Fällen weiterhin als behand­lungs­be­dürftig. Geschlechts­ver­än­dernde medizi­nische Eingriffe an inter­ge­schlecht­lichen Klein­kindern und Kindern finden weiterhin statt; aus diesem Grunde setzt sich Inter­se­xuelle Menschen e.V. seit vielen Jahren für ein Verbot geschlechts­ver­än­dernder medizi­ni­scher Eingriffe ein. Die medizi­nische Versorgung und die Vorsorge für inter­ge­schlecht­liche Menschen sind nicht geregelt. Notwendige Unter­su­chungen, notwendige Hormon­er­satz­the­rapien und eine psycho­so­ziale Betreuung werden ihnen oft vorent­halten.

Die ausführ­liche Stellung­nahmen stehen Ihnen hier zum Download bereit:

Stellung­nahme des Bundes­ver­bandes

Auswertung der Umfrage zur recht­lichen Ausge­staltung der Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts­ent­scheidung 

Statement des Eltern­rates SHG

 

Es begann wohl in den USA mit dem Begriff „Straight Allies“, hetero­se­xuelle Alliierte. Das sind jene Promis und Wegbegleiter*innen, die nicht „selbst betroffen“ sind und sich strate­gisch und persönlich einsetzen für eine bessere Lebens­si­tuation les.bi.schwuler Menschen. Der etwas weniger hippe, tradi­tio­nellere und für alle möglichen Themen­felder genutzte Begriff ist die Solida­rität. Aber „Alliiertsein“, das scheint besonders stark mit queeren Menschen und ihren Themen verknüpft zu sein.

In den Buchstaben LSBTI* (oder welche Kombi­nation Dir/euch lieber ist) und allem dazwi­schen, drumherum und nahbei, liegt manchmal spannungs­reiche Mischung aus syner­ge­ti­scher Gemein­schaft und Einander-Fremdsein und –bleiben. Es gibt gemeinsame Inter­essen einiger der „Gruppen“, es gibt spezi­fische Bedarfe und auch gegen­läufige Ziele. Manchmal entstand die Gemein­schaft gewollt und geplant entschieden, wie die Zusam­men­schlüsse von Lesben und Schwulen in den 1990ern, unter anderem mit dem Ziel der 2017 erreichten Eheöffnung. Andere kommen eher von „Außen“, durch die undif­fe­ren­zierte Vermengung der verschie­denen Perso­nen­gruppen. Dass unsere Inter­es­sen­gruppen auch in sich nicht so „gleich­artig“ sind, wie es die katego­rische Benennung sugge­riert, kommt noch dazu. Plus: spätestens seit der Verbindung der sexuellen Orien­tie­rungen mit den geschlecht­lichen Identi­täten sind die vertre­tenen Gruppen auch nicht so katego­risch getrennt, sondern verschränkt und überschneiden sich durchaus!

Im Queeren Netzwerk Nieder­sachsen haben wir uns bereits in der kurzfris­tigen Erwei­terung vom Schwulen Forum Nieder­sachsen (SFN) Ende 2013 für eine quotierte, reprä­sen­tative Zusam­men­setzung im Vorstand mit anfangs 3 und inzwi­schen 4 Sammel­be­griffen entschieden (inter, trans*, lesbisch, schwul). Das war auch einer Synchro­ni­sation mit den Entwick­lungen im Landes­haushalt für die Projekt­för­der­mittel geschuldet, die im Minis­terium für Soziales, Gesundheit und Gleich­stellung verwaltet werden und deren Vergabe vom QNN koordi­niert wird. Noch wichtiger als die Benennung und Anzahl der „Kategorien“ ist die zu Grunde liegende Haltung, dass Selbst­ver­tretung gewünscht, notwendig und einge­fordert ist bei uns. Wir sind uns unserer eigenen Vielfalt und der der Unter­schiede bewusst und streben eine solida­rische Synergie an.

Wie gelingt angesichts der ganz verschie­denen Bedürf­nisse gute Zusam­men­arbeit, ohne in Inter­es­sen­kon­flikten aufge­rieben zu werden? Auch vor dem Hinter­grund, dass in den Inter­es­sen­gruppen auch struk­tu­relle Unter­schiede vorhanden sind, in der Gesell­schaft integriert und verortet zu sein oder margi­na­li­siert und unsichtbar zu bleiben? Privi­legien sind nicht abzulegen, können wir sie also aktiv nutzen oder zum Beispiel durch Widmung und Quotierung weiter­geben?

Das haben wir in unserer QNN-Struk­tur­ent­wicklung 2016/17 intensiv bearbeitet und mit dem QNN-Selbst­ver­ständnis ausfor­mu­liert. Trotzdem ist so ein Leitbild kein Selbst­läufer und keine Garantie, dass es gelingt. Wir brauchen auch eine solida­rische Kultur und Kompe­tenzen im Alliiertsein:

  1. Wissen um die Situa­tionen „der Anderen“ und ein empathi­sches oder ethisches eigenes Anknüpfen daran.
  2. Reflektion der eigenen Situation in Bezug auf Ressourcen und Privi­legien und die Fähigkeit, sie nutzbringend einzu­setzen.
  3. Einen guten Aushand­lungs­prozess für Priori­täten und Gewich­tungen, oft erst im Rahmen länger­fris­tiger Strategien sinnvoll erreichbar.

Inhalt­liche Angebote, um das eigene Wissen zu erweitern, machen beispiels­weise die queeren Zentren und CSDs. Auch das Internet ist voller Quellen und wir legen Dir und euch allen den persön­lichen Kontakt ans Herz. Zuhören ist einer der besten Schlüssel zum Alltag anderer Menschen.

Die Aushand­lungs­pro­zesse in Bezug auf die Landes­po­litik entwi­ckeln wir im Vorstand und in den QNN-Netzwerken weiter – hier braucht es immer konkrete Lösungen für die jewei­ligen Teams und Gruppen, die im Que(e)rschnitt arbeiten wollen. Nutzt dazu gerne die Werkstatt­wo­chen­enden für Teams & Gruppen in der Akademie Waldschlösschen.

Bleibt noch die Reflektion für das eigene Handeln und über die eigenen Ressourcen. In der Seminar­planung mit der Akademie Waldschlösschen für das Jahr 2019 haben wir darum diesem Teil des Aliiert­seins einen Schwer­punkt gewidmet, dem Umgang mit Ressourcen und Privi­legien, Möglich­keiten und Hinder­nissen in der Zusam­men­arbeit: „Alliiertsein als und für LSTBIQ*“ als bis zu 3‑teilige Weiter­bildung im Ehrenamt.

Vom 1. bis 3. Juni gibt es einen Grundkurs, um das Alliiertsein und sich selbst in der eigenen, persön­lichen Position kennen­zu­lernen. „Was bedeutet es eigentlich, alliiert zu sein und zu handeln und welche Konse­quenzen hat das für mich, was ändert sich eventuell dadurch für mich?“

Anfang September folgen zwei Workshops, die zu zwei verschie­denen Perspek­tiven in die praktische Anwendung gehen:

  • einmal ausgehend von der Position derje­nigen, die über einen „Raum“ (vom Zentrum bis zum gemein­samen CSD-Projekt) bereits entscheiden können und gerne mehr Selbst­ver­tretung erreichen wollen.
  • zum zweiten ausgehend von der Position derje­nigen, die gerne in einer bestehenden Struktur aktiv wären, die von einer anderen als der eigenen Kultur geprägt ist und wie das geht, ohne dabei durch Anpas­sungs­druck oder auch aufgrund ständig nötiger Sensi­bi­li­sie­rungs­arbeit „auszu­brennen“.

Das Seminar und die Workshops sind kostenfrei für Teilneh­mende aus Nieder­sachsen, da sie aus Mitteln des Nieder­säch­si­schen Minis­te­riums für Soziales, Gesundheit und Gleich­stellung gefördert sind. Weitere Infos und Anmeldung unter www.waldschloesschen.org/alliiertsein

Am 16. April 2018 beschloss der geschäfts­füh­rende QNN-Vorstand einstimmig:

  1. In welchen Fällen eine Übernahme von Fahrt­kosten erfolgt, die im Rahmen des Ehrenamts im QNN anfallen. Hierzu zählen neben den Reisen im Rahmen des QNN-Vorstandsamts auch die Teilnahmen an den QNN-Netzwerktreffen oder den AGs der Netzwerke TiN, LiN und SFN. Es gilt das Bundes­rei­se­kos­ten­gesetz.
  2. Aus Eigen­mitteln die Fahrt­kos­ten­über­nahme in Härte­fällen zu Veran­stal­tungen die das QNN durch­führt, beispiels­weise in der Akademie Waldschlösschen, im Rahmen von MOSAIK Gesundheit oder die Tagungen und Sommer­feste der QNN-Netzwerke. Hierfür ist vorab eine Anfrage und Zustimmung seitens des QNN notwendig. In der Regel werden Kosten für ein Nieder­sach­sen­ticket und örtlichen ÖPNV übernommen.

Die Regelungen gelten für 2018. Sie sind dauerhaft online veröf­fent­licht.

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